1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von
M+C Ramp training. Mit der Anerkennung des Ausbildungs- oder Zusammenarbeitsvertrages akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde (nachfolgend "Kunde" genannt) diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos.
2. Preise und Zahlungskonditionen
2.1 Preise sind stets an ein konkretes Angebot gebunden und werden online nicht publiziert. Die
M+C Ramp training behält sich das Recht vor, die Ansätze für die Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Es haben nur die in den Auftragsdokumenten erwähnten Preise Gültigkeit.
2.2 Bei Aufträgen, welche eine Endsumme von Sfr. 3000.-- übersteigen, wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages 20 Tage vor Seminarbeginn fällig.
2.3 Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 30 Tagen nach Ausstellung.
2.4 Die Preise beinhalten die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich erwähnten Leistungen. Alle Dienstleistungen, die darüber hinaus gehen, werden separat verrechnet. Die entsprechenden Tarife können bei M+C Ramp training angefordert werden.
2.5 Bei Zahlungsverzug ist M+C Ramp training berechtigt, die entstandenen Unkosten weiterzuverrechnen.
3. Absagen
3.1 Erfolgt nach Vertragsunterzeichnung eine Absage durch den Auftraggeber entstehen die folgenden Kosten
bis 31 Tage vor Seminarbeginn: die entstandenen Aufwände
8 – 30 Tage vor Seminarbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
2 - 7 Tage vor Seminarbeginn: 75% des vereinbarten Honorars
0 - 1 Tag vor Seminarbeginn: 100% des vereinbarten Honorars
3.2 Kann eine Veranstaltung durch M+C Ramp training wegen Krankheit, Unfall oder durch den Einfluss von höherer Gewalt nicht stattfinden, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bzw. Schadenersatz. Der Kunde hat aber das Anrecht auf eine Verschiebung der Veranstaltung ohne Kostenfolge.
4. Leistungen der M+C Ramp training
4.1 M+C Ramp training verpflichtet sich,
a. die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
- zukunftsorientiert, zielgruppen- und bedarfsgerecht zu gestalten
- an der Praxis zu orientieren, damit die Teilnehmer/innen ihre Aufgaben
wirkungsvoll erfüllen können
- auf einem hohen Qualitätsstandard auszuführen
b. zur Verschwiegenheit, was kundenspezifische Informationen anbelangt
b. Konflikte zu vermeiden
c. Ergebnisse zu versprechen, welche auch garantiert werden können
d. das Wissen nach modernen methodischen und didaktischen Erkenntnissen zu
vermitteln
e. ein motivierendes Lernumfeld und eine angenehme Lernatmosphäre zu
schaffen
f. die Teilnehmer/innen persönlich zu betreuen und auf deren Bedürfnisse im
Rahmen der Lernzielereichung einzugehen
g. veranstaltungsbezogene und zum Nachstudium dienliche, den Lehrinhalt in
aussagefähiger Form wiedergebende Unterlagen bereitzustellen
4.2 Die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine persönliche Teilnahmebestätigung.
4.3 Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung kann eine Teilnehmerbefragung durchgeführt werden, um die Qualität der Veranstaltungen ständig zu verbessern.
5 . Pflichten und Verantwortung Kunde
5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle, für die Weiterbildungsveranstaltung nötigen Informationen fristgerecht bei M+C Ramp training eintreffen, denn sie sind Grundlagen für eine effiziente Vorbereitung einer auf die Teilnehmer/innen ausgerichteten Veranstaltung.
5.2 Bei Inhouse-Seminaren ist die Einladung der Teilnehmer Sache des Kunden.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Die von M+C Ramp training erbrachten Dienstleistungen erfolgen aufgrund von Informationen, welche durch den Kunden beigebracht wurden. Entsprechend kann M+C Ramp training für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der M+C Ramp training zuständige Bezirksgericht.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
7.3 Ausgabe der AGB vom 16.05.2007